Rechtsanwalt für Strafrecht und Migrationsrecht
Berkay Akpolat LL.M. (Amsterdam)
Engagiert. Loyal. Standhaft.
In jeder Phase eines Strafverfahrens haben Sie das Recht auf eine starke und faire Verteidigung.
Auch im Migrationsrecht können rechtliche Entscheidungen weitreichende Folgen für Ihre persönliche und berufliche Zukunft haben.
Ich setze mich entschlossen für Ihre Rechte ein – persönlich, konsequent und mit einem klaren Blick für Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Im Ernstfall stehe ich an Ihrer Seite.
Über mich
Ich habe mich für die Strafverteidigung entschieden, weil ich überzeugt bin: Jeder Mensch – unabhängig vom Tatvorwurf – hat das Recht auf eine faire und engagierte Verteidigung. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die Rechte meiner Mandantinnen und Mandanten mit Nachdruck zu wahren.
Mein Jurastudium absolvierte ich an der Humboldt-Universität zu Berlin, gefolgt von einem Master in Amsterdam mit Schwerpunkt auf Grund- und Menschenrechtsschutz.Erste praktische Erfahrungen sammelte ich während meines Referendariats, unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einer Abteilung für Jugendstrafrecht und später in einer auf Sexualstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin.
Im Anschluss arbeitete ich als Amtsanwalt in Berlin und leitete ein eigenes Dezernat. Diese Erfahrung auf Seiten der Strafverfolgung verschafft mir heute als Verteidiger einen wertvollen Perspektivwechsel – und ermöglicht es mir, fundierte und praxisnahe Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich Lehrbeauftragter für Strafverfahrensrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und vermittle dort die Grundlagen und Praxis des Strafprozesses.
Kanzlei
Die Kanzlei Akpolat steht für eine persönliche, engagierte und konsequente Vertretung im Strafrecht und Migrationsrecht.
Strafrecht
Mein Schwerpunkt liegt auf dem allgemeinen Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie auf Haftsachen und Pflichtverteidigungen.
Darüber hinaus vertrete ich Nebenklägerinnen und Nebenkläger sowie Opfer von Straftaten.
Von der ersten Beratung und der Akteneinsicht bis zum Abschluss des Verfahrens begleite ich meine Mandantinnen und Mandanten persönlich und entwickle gemeinsam mit ihnen eine klare Strategie für das weitere Vorgehen.
Migrationsrecht
Im Migrationsrecht berate und vertrete ich insbesondere bei Fragen des Aufenthaltsrechts.
Dazu gehören unter anderem Aufenthaltserlaubnisse, Ausbildungs- und Beschäftigungsaufenthalte, Duldungen, aufenthaltsrechtliche Maßnahmen sowie Fragen rund um die Sicherung des Aufenthaltsrechts.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Migrationsrecht. Ein Strafverfahren kann für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit neben strafrechtlichen auch erhebliche aufenthaltsrechtliche Folgen haben.
In solchen Fällen ist es entscheidend, beide Bereiche frühzeitig zusammenzudenken und die möglichen Folgen eines strafrechtlichen Verfahrens für den Aufenthaltsstatus zu berücksichtigen.
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Gerne stehe ich Ihnen für Beratungen auch in englischer, spanischer und türkischer Sprache zur Verfügung.
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Should German not be your native language, I am pleased to offer my consulting services also in English, Spanish, and Turkish.
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Si el alemán no es su lengua materna, con mucho gusto le ofrezco mis servicios de asesoría también en inglés, español y turco.
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Almanca ana diliniz degilse, danismanlik hizmetlerimi Ingilizce, Ispanyolca ve Turkce olarak da sunmaktan memnuniyet duyarim.
Kosten
Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Alternativ kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
Erstberatung
Vor einer möglichen Mandatierung biete ich Ihnen ein Erstberatungsgespräch an. Dieses wird in der Regel mit 150 € (inkl. USt.) berechnet. Ziel des Gesprächs ist es, den Sachverhalt zu erfassen und eine erste rechtliche Einschätzung zu geben. Im Falle einer anschließenden Mandatserteilung wird die Beratungsgebühr vollständig auf die entstehenden Kosten angerechnet – sie fällt somit nicht zusätzlich an.